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   BFH, 30.06.1999 - II R 5/98   

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https://dejure.org/1999,7361
BFH, 30.06.1999 - II R 5/98 (https://dejure.org/1999,7361)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1999 - II R 5/98 (https://dejure.org/1999,7361)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - II R 5/98 (https://dejure.org/1999,7361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensteuer - Wertpapiere - Erwerb mit Schmerzensgeld - Schwerstpflegebedürftigkeit - Sonstiges Vermögen - Zukunftssicherung

  • Judicialis

    BewG § 110 Abs. 1; ; BewG § 114 bis 120; ; BewG § 110 Abs. 1 Nr. 1; ; BewG § 114 Abs. 1; ; VStG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtvermögen; Einbeziehung von Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VStG § 4 Abs 1 Nr 1, BewG § 114 Abs 1, BewG § 111 Nr 5, BewG § 111 Nr 6, BGB § 847
    Kapitalvermögen; Schmerzensgeld; Surrogation; Vermögensteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.12.1995 - II R 36/92

    Einbeziehung des Grundvermögens in das der Vermögensteuer (VSt) unterfallende

    Auszug aus BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92 (BFH/NV 1996, 517) ausgeführt hat, kann insbesondere aus § 111 Nr. 7b bzw. Nr. 8 BewG nicht der allgemeine Grundsatz abgeleitet werden, Schadensersatzleistungen einschließlich der mit diesen Mitteln angeschafften Wirtschaftsgüter seien bei der Vermögensteuer nicht zu berücksichtigen.

    Denn auch insoweit repräsentiert das Vermögen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Geschädigten (Bundesfinanzhof --BFH-- in BFH/NV 1996, 517, 519).

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92 durch Beschluß vom 22. Juli 1996 1 BvR 400/96 (Steuer-Eildienst 1996, 576) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt für das Steuerrecht, daß jeder Steuerpflichtige nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben herangezogen wird (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, 135).

    Die Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen stellt sich --unabhängig vom Einkommen und der Nachfragekraft-- auch in dessen Vermögen dar (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 93, 121, 134).

  • BVerfG, 22.07.1996 - 1 BvR 400/96
    Auszug aus BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92 durch Beschluß vom 22. Juli 1996 1 BvR 400/96 (Steuer-Eildienst 1996, 576) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
    Mit der Anknüpfung an eine objektiv gegebene Leistungsfähigkeit wird nicht gegen einen Verfassungsauftrag zur Fürsorge für Hilfsbedürftige sowie zur Schaffung einer gerechten Sozialordnung im allgemeinen und zum Schutz der sozialen Existenz gegen die Wechselfälle des Lebens (vgl. BVerfG-Beschluß vom 27. Mai 1970 1 BvL 22/63 und 27/64, BVerfGE 28, 324, 348) im besonderen verstoßen.
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Auszug aus BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
    Auch dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Februar 1991 11 RAr 109/89 (BSGE 68, 148) liegt kein für den Streitfall maßgeblicher Rechtsgedanke zugrunde.
  • FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08

    Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück Treuhandverhältnis

    Beim Erwerb eines Grundstücks durch einen Beauftragten oder Geschäftsbesorger im eigenen Namen unterliegt gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Auftraggeber verschaffte rechtliche Möglichkeit (Rechtsmacht), das Grundstück gemäß § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) ggf. i.V.m. § 675 BGB an sich zu ziehen oder es - bei entsprechender Ausgestaltung des Auftrags - für eigene Rechnung durch den Beauftragten oder Geschäftsbesorger zu verwerten, der Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 II R 5/98, BStBl II 2001, 419 ).
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